Es ziehen dunkle Wolken über dem Segelklub Juist (SKJ) sowie allen Wassersportvereinen an der Küste und auf den Inseln auf. Und zwar in Form einer Überplanung des Befahrensverbotes im Nationalpark Wattenmeer. Verkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) betreibt diese Überplanung gerade und die Segelvereine haben sehr kurzfristig die Möglichkeit bekommen, sich dazu zu äußern. Der SKJ hat sofort reagiert und sich an die Wattenseglervereinigung „Soltwaters“, de Niedersächsischen und den Deutschen Segler-Verband und über die Reviervertreter auch direkt an das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur gewandt. Ferner wurde sofort ein Rechtsanwalt beauftragt, unverzüglich die Interessen des SKJ wahrzunehmen.
„Die bauen ein Gefängnis rund um uns zu,“ so SKJ-Vorsitzender Olaf Weers, der die 250 Seiten des Entwurfes durchgearbeitet hat: „Es brennt, der SKJ und alle Vereine müssen aus allen Rohren schießen.“ Entsetzt zeige sich Weers auch über die Verfahrensweise, nämlich dass die beteiligten Gemeinden überhaupt nicht gehört werden. Bürgermeister Dr. Tjark Goerges, dem der Entwurf nicht vorlag, dazu: „Wir werden als sogenannter Träger öffentlicher Belange anscheinend nicht berücksichtigt. Das widerspricht jeglicher verfassungsrechtlicher Grundsätze und wird im Zweifel rechtliche Konsequenzen haben.“ Über den SKJ hat der Juister Bürgermeister alle Unterlagen bekommen und sofort auch an die Verwaltungschefs der anderen Inseln weitergeleitet, da alle betroffen sind.
„Seit 85 Jahren haben unsere Mitglieder die Möglichkeit, hier im heimatlichen Juister Wattenmeer zu Segeln, Wassersport zu treiben, zu Ankern und Trockenzufallen. Wir Insulaner und Bewohner der Nordseeinsel Juist sind nicht bereit, uns noch weiter aus unserem heimischen Wattenmeer drängen zu lassen, als es bisher schon gemacht worden ist. Wir tragen gerne den Gedanken des Nationalparks mit und unterstützen diesen ausdrücklich. Nur lassen wir uns nicht weiter durch unnötige Verbote aus unserer Heimat verdrängen“, so Weers in seiner Stellungnahme. Wenn die Einwohner eines Nationalparks nicht ihren Lebensraum behalten dürfen, sinke die Akzeptanz der Nationalparks rapide.
Der SKJ fordert daher den Erhalt der angestammten Trockenfallplätze im Juister Wattenmeer, am Westende der Insel Juist, querab vom Rettungsschuppen an der Bill, ebenso den Erhalt der angestammten Trockenfallplätze im Juister Wattenmeer zwischen dem Ortsteil Loog im westlichen Juister Watt und dem Flugplatz im östlichen Juister Watt. Auch müssen die Inselbewohner weiterhin die Möglichkeit haben, mit den Booten die Luftlinie Hafen Juist – Hafen Norddeich mit mindestens 16 Knoten befahren zu können, um notwendige Versorgungsfahrten und Arztbesuche durchführen zu können. Oftmals ist der offizielle Weg durch das Seegatt für die kleinen Schiffe zu gefährlich.
Weers spricht klare Worte: „Ein Verbot der Nutzung unserer angestammten Trockenfallbereiche und der Strecke Juist – Norddeich würde einen nicht hinnehmbaren Eingriff in unsere Existenz und unser Leben hier auf der Insel Juist bedeuten, den wir nicht hinnehmen werden! Wir sind nicht bereit, uns noch weiter in „Reservate“ zurückdrängen zu lassen.“
Weiter heißt es in der Stellungnahme an das Verkehrsministerium: „Ich möchte ausdrücklich betonen, dass für den Segel Klub Juist e.V. das „Ende der Fahnenstange“ erreicht ist. Wir sind bereit, für unser Segelrevier zu kämpfen und werden alles dafür tun, dass wir nicht noch weiter reglementiert werden.“
Wie die Presse erfahren hat, sind auch weitere Einschränkungen an Land geplant, so soll die Westspitze der Insel ebenso dicht gemacht werden wie schon der Kalfamer im Osten. Das würde bedeuten, das Wanderer oder Kutschen auch nicht mehr über den Strand die Westspitze umrunden könnten, was eine große Einschränkung im Tourismus bedeuten würde.
Als in den 80er Jahren der Nationalparkgedanke aufkam und verwirklicht wurde, gründete sich auf Juist unter der Federführung von Reiner Behrends die Wattenseglervereinigung „Soltwaters“, und es fanden Protestfahrten mit Booten statt, damit ein sinnvoller Kompromiss zwischen Naturschutz und Segelsport gefunden wurde. Das ist seinerzeit gelungen, wichtigster Punkt war dabei die Drei-Stunden-Regelung, wonach ein Befahren der Wattenflächen von drei Stunden vor bis drei Stunden nach Hochwasser erlaubt ist. Der jetzt vorliegende Entwurf würden den Wassersport auf dem Wattenmeer quasi den Todesstoß versetzen. Weers: „Jeder Wassersportverein an der Küste und den Inseln wird betroffen sein, der eine mehr, der andere weniger. Daher fordere ich alle Vorstände auf, sich intensiv mit dem Entwurf zu befassen und zu reagieren.“
TEXT UND ARCHIVFOTO: STEFAN ERDMANN